Chancen-/Risikomanagement und Einführung IKS
Im neuen Gemeindegesetz (§ 49 Abs. 2 lit. c) ist geregelt, dass der Gemeindevorstand verantwortlich ist, Massnahmen zum Schutz des Gemeindevermögens und zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten zu treffen. Es geht somit um die Abwendung von Risiken und die Verhinderung von Schäden aus Fehlverhalten.
In den letzten Jahren konnten wir uns ein grosses Wissen im Bereich Chancen- und Risikomanagement bzw. Interne Kontrollsysteme (IKS) aneignen. Als Referenzobjekte dienen uns die Staatskanzlei des Kantons Zürich, verschiedene Gemeinden und Schulen, Zweckverbände sowie Non-Profit-Organisationen, die wir in diesem Prozess begleiten durften. Nutzen Sie unsere Umsetzungserfahrung, damit Ihr Projekt zeitgerecht und mit vernünftigem Aufwand realisiert werden kann.
Als Spezialität bieten wir auch IKS-Module für den Sonderschulungs- und den Sozialbereich sowie für Badeanstalten an.
Kontaktpersonen: Stefan Hürlimann, Geschäftsführer